Schulbegleitung & Teilhabeassistenz
Damit Schule gelingt. Wir sind der starke Partner an der Seite Ihres Kindes – im Unterricht und in der Pause.
Schulbegleitung anfragenSchule ist für viele Kinder eine Herausforderung – für Kinder mit sozial-emotionalen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen ist sie oft eine unüberwindbare Hürde. Laut, schnell, komplex. Damit Inklusion nicht nur ein Wort bleibt, braucht es Menschen, die Brücken bauen.
Unsere Schulbegleitungen (Teilhabeassistenzen) sind dieser Fels in der Brandung. Wir begleiten Ihr Kind durch den Schultag. Wir helfen beim Organisieren des Arbeitsplatzes, unterstützen bei der Fokussierung, vermitteln in sozialen Konflikten auf dem Pausenhof und geben Sicherheit.
Unser Ziel ist dabei immer die größtmögliche Selbstständigkeit. Wir machen uns so schnell wie möglich 'überflüssig', indem wir das Kind stärken, aber wir sind da, solange wir gebraucht werden.
Das leisten wir für Sie:
Zur Abgrenzung: Die Schulbegleitung ist keine Nachhilfe. Wir erklären nicht den Mathe-Stoff (das macht der Lehrer), sondern wir sorgen dafür, dass das Kind dem Unterricht überhaupt folgen kann (Konzentration, Material, Ruhe). Wir leisten auch keine therapeutische Behandlung.



Teamwork für das Kind
Bewilligung
Zuerst benötigen Sie eine Bewilligung der Eingliederungshilfe (Jugendamt oder Sozialamt).
Auswahl
Wir suchen eine Begleitung, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind und der Schule passt.
Hospitation
Erstes Kennenlernen in der Schule. Wir schauen: Stimmt die Chemie?
Start & Austausch
Wir starten die Begleitung. Es gibt regelmäßige Hilfeplangespräche mit allen Beteiligten.
💡 Flexibilität: Schulbegleitung ist meist eine langfristige Bindung. Kontinuität ist für die Kinder entscheidend. Bei Krankheit sorgen wir für vertraute Vertretungen.
Bildungschancen sichern
Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Förderung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg für Ihr Kind ebnen.
Ihr persönlicher Anspruchs-Check
Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten
Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.
Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018
* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.
Vernetzt mit Schulen im Norden
Wir sind bereits an vielen Schulen in Hamburg-Nord, Norderstedt und dem Kreis Pinneberg aktiv. Wir kennen die Strukturen, die Sonderpädagogen und die Schulleitungen.
Ob Stadtteilschule in Niendorf, Gymnasium in Eppendorf oder Förderschule in Norderstedt – wir sind vor Ort bekannt und geschätzt.
Ein Recht auf Teilhabe
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (bei seelischer Behinderung) oder SGB IX (bei geistiger/körperlicher Behinderung).
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom zuständigen Amt (Jugend- oder Sozialamt) übernommen. Eltern müssen hierfür meist nichts zuzahlen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Bedarf zu formulieren und die richtigen Anträge zu stellen. Wir arbeiten eng mit den Ämtern in Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen.
- Kostenübernahme durch Jugendamt (§ 35a SGB VIII)
- Kostenübernahme durch Sozialamt (SGB IX)
- Keine Kosten für Eltern
- Antragshilfe durch uns
Seit Frau K. unseren Sohn begleitet, geht er wieder gern zur Schule. Die Wutausbrüche sind weniger geworden, er hat sogar Freunde gefunden.